Nachhaltigkeit im öffentlichen Beschaffungswesen
Nachhaltigkeit und Innovation als Erfolgsrezept
Über viele Jahrzehnte war bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand der günstigste Preis das massgebende Kriterium für die Vergabe von Bauprojekten. Am 1. Januar 2021 trat das neue Gesetz mit der ebenfalls revidierten Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen in Kraft. Darin sind neue Zuschlagskriterien wie zum Beispiel Nachhaltigkeit, Innovationsgehalt und Lebenszykluskosten enthalten. Das heisst, Dumpingpreise zu Lasten der Umwelt und Qualität haben nach diesen Kriterien keinen Erfolg mehr.
Quelle: https://www.kbob.admin.ch/kbob/de/home.html